Dr. Horst Böhlke Stiftung
Stiftung zur Förderung von Wissenschaft & Forschung gegen Leukämie

Förderungen

Wir sind eine junge, kleine Stiftung. Unser Anspruch ist es nicht grosse wissenschaftliche Projekte oder Studien zu finanzieren. Wir fokussieren unser Engagement auf die ...  

  • Unterstützung eines schnellen Wissenstransfers von erfolgsversprechenden Erkenntnissen ...
    insb. wenn die zu Grunde liegenden Projekte ansonsten keine Reise-, Kongress- oder Veröffentlichungsbudgets vorsehen
  • Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten/ Dissertationen ...
    wenn eine notwendige Kostenübernahme von anderen Förderorganen nicht existiert oder nicht kostendeckend ist 
  • Anerkennung von neuen innovativen wissenschaftlichen Ergebnissen

Dabei unterstützen wir Arbeiten insbesondere dann, wenn diese auf Ansätzen aus dem Fachbereich klassische Medizin, Pflege, Heilkunde, Chemie, Biologie, Maschinenbau und/ oder Informationstechnologie basieren.



Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen

  • Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung verwendet werden.
  • Förderungen gemäß Stiftungszweck erfolgt i.allg. durch eine einmalige, pauschale Zuwendung von Finanzmitteln. Diese pauschale Zuwendung kann, muss aber nicht, evtl. reale Aufwendungen in voller Höhe kompensieren.
  • Zuwendungsempfänger sind primär natürliche Personen (wissenschaftliche Mitarbeiter, Pfleger, Studenten, …). In Ausnahmefällen können Zuwendungsempfänger aber auch Institutionen (Forschungs-Institute, Hochschulen etc.) sein. 
  • Die Kriterien für die Bewertung und Auswahl der für eine Förderung in Betracht kommenden Arbeiten werden in einer Förderrichtlinie festgelegt, die vom Vorstand regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepaßt wird. 
  • Satzungsgemäß ist vorgegeben, dass Auszahlungen i.allg. einmal im Jahr, jeweils am 5. August verkündet werden. Ausweichtermin ist der 22. September eines Jahres. 
  • Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.