Förderungen
Wir sind eine junge, kleine Stiftung. Unser Anspruch ist es nicht grosse wissenschaftliche Projekte oder Studien zu finanzieren. Wir fokussieren unser Engagement auf die ...
- Unterstützung eines schnellen Wissenstransfers von erfolgsversprechenden Erkenntnissen ...
insb. wenn die zu Grunde liegenden Projekte ansonsten keine Reise-, Kongress- oder Veröffentlichungsbudgets vorsehen - Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten/ Dissertationen ...
wenn eine notwendige Kostenübernahme von anderen Förderorganen nicht existiert oder nicht kostendeckend ist - Anerkennung von neuen innovativen wissenschaftlichen Ergebnissen
Dabei unterstützen wir Arbeiten insbesondere dann, wenn diese auf Ansätzen aus dem Fachbereich klassische Medizin, Pflege, Heilkunde, Chemie, Biologie, Maschinenbau und/ oder Informationstechnologie basieren.
Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen
- Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung verwendet werden.
- Förderungen gemäß Stiftungszweck erfolgt i.allg. durch eine einmalige, pauschale Zuwendung von Finanzmitteln. Diese pauschale Zuwendung kann, muss aber nicht, evtl. reale Aufwendungen in voller Höhe kompensieren.
- Zuwendungsempfänger sind primär natürliche Personen (wissenschaftliche Mitarbeiter, Pfleger, Studenten, …). In Ausnahmefällen können Zuwendungsempfänger aber auch Institutionen (Forschungs-Institute, Hochschulen etc.) sein.
- Die Kriterien für die Bewertung und Auswahl der für eine Förderung in Betracht kommenden Arbeiten werden in einer Förderrichtlinie festgelegt, die vom Vorstand regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepaßt wird.
- Satzungsgemäß ist vorgegeben, dass Auszahlungen i.allg. einmal im Jahr, jeweils am 5. August verkündet werden. Ausweichtermin ist der 22. September eines Jahres.
- Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.