Förderleitlinie
(Stand: 30. Juni 2018)
Diese Förderleitlinie basiert auf der Satzung der Dr. Horst Böhlke Stiftung und gibt Anleitung …
- wie der Vorstand die zur Verfügung stehenden Finanzmittel Stiftungszweck-konform zuteilt und
- wie Antragsteller ein Unterstützungsgesuch stellen können
- Fokus der Förderung
Zur Unterstützung der Themenbereiche "Weiterentwicklung von Therapien gegen Leukämie", "Verbesserung des Therapieumfeldes" sowie "Ablaufoptimierung bei der Behandlung" fokussiert die Dr. Horst Böhlke Stiftung ihre Förderung auf ...
- die Unterstützung eines schnellen Wissenstransfers von erfolgsversprechenden Erkenntnissen,
- die Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten/ Dissertationen sowie
- die Anerkennung von innovativen wissenschaftlichen Ergebnissen.
Arbeiten können unterstützt werden, wenn diese auf Ansätzen aus dem Fachbereich klassische Medizin, Pflege, Heilkunde, Chemie, Biologie, Maschinenbau und/ oder Informationstechnologie basieren.
Zuwendungsempfänger sind primär natürliche Personen (wiss. Mitarbeiter, Pfleger, Studenten, …). Dies können Einzelpersonen oder auch Gruppen sein. In Ausnahmefällen können Zuwendungsempfänger aber auch Institutionen (Forschungs-Institute, Hochschulen etc.) sein.
- Volumen der Förderung
Die jeweilige Fördersumme pro Jahr kann auf ein oder mehrere Gesuche aufgeteilt werden.
Die Stiftung zielt aktuell auf eine Fördersumme im Bereich von 1.000 bis 5.000 Euro pro Fördervorhaben ab.
Die Förderung kann ein Vorhaben ganz oder auch nur teilweise unterstützen.
- Formulierung eines Fördergesuches
Die Stiftung stellt ein bewusst knapp gehaltenes Antragsformular zur Stellung eines Gesuches zur Verfügung. Das Antragsformular reflektiert die im Zweck der Stiftung adressierten Themenbereiche und die daraus abgeleiteten Bewertungskriterien:
- Nutzen (Heilungschance, Geschwindigkeit, ...)
- Umsetzungspotential
Download: 2018_06_30, HBS, Antragsgesuch, leer.doc
- Einreichung eines Fördergesuches
Fördergesuche können kontinuierlich eingereicht werden, einzureichen per e-mail an info@horst-boehlke.de.
Für ein laufendes Förderjahr sind Fördergesuche bis zum 15. Juli einzureichen. Spätere Einreichungen werden für das nächste Förderjahr vorgemerkt.
Der Vorstand kann zusätzlich selber Projekte/ Projektleiter zur Förderung vorschlagen.
- Bewertung eines Fördergesuches
Bewertung eines Gesuches erfolgt auf Grundlage des o.g. Antragsformulars.
Der Vorstand ist berechtigt bei der Bewertung den Rat von Sachverständigen einzuholen.
Die finale Entscheidung über eine Förderung erfolgt durch den Vorstand der Stiftung.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung eines Fördergesuches.
Über Absagen wird informiert, aber sie werden nicht begründet.
- Information über eine Förderzusage
Förderzusagen, wie auch entsprechende Absagen, können persönlich, postalisch oder per e-mail erfolgen.
Mit einer Förderzusage wird um die kurzfristige Nennung eines Kontos zwecks Überweisung der Fördersumme gebeten.
Wird das Zielkonto nicht innerhalb von zwei Monaten genannt, verfällt die Förderung zugunsten des nächsten Geschäftsjahres.
- Kommunikation und Datenschutz
Geförderte Projekte und Projektleiter werden auf der Internetseite der Dr. Horst Böhlke Stiftung mit Bild und Begleittext vorgestellt.
Es wird erwartet, dass eine Förderung durch unsere Stiftung (ohne Nennung eines Betrages) auch vom Empfänger der Förderung an geeigneter Stelle erwähnt wird. Z.B. in den Acknowledgements einer Veröffentlichung oder per Verweis auf einer Internetseite.
Grundsätzlich verfolgt die Stiftung einen nicht öffentlichen Bewerbungsprozess. D.h. auch, es werden keine Listen von Fördergesuchen veröffentlicht. Allerdings erfolgt die Bewertung der Anträge, im Kreise des Vorstandes als auch bei einer evtl. Diskussion mit Sachverständigen, auf Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen und somit nicht anonymisiert.
Fördergesuche werden für 10 Jahre in elektronischer und/ oder Papier-basierter Form in der Stiftung archiviert.
Mit der Einreichung des Fördergesuches erkennt der Antragsteller o.g. Veröffentlichungen und Datenspeicherungen an.
- Kerndaten des Bewertungs- und Auswahlprozess
| 5. Juni | Ende Bewerbungsfrist für das laufende Jahr |
| 31. Juli | Abschluss der Bewertung der vorliegenden Gesuche/ Kurz-Exposé |
| 5. August | Verkündung der Förderungen des laufenden Jahres/ Information der nicht berücksichtigten Gesuche |
| 22. September | Ausweichtermin für Verkündung der Förderung/ nicht berücksichtigte Gesuche |
Diese Förderleitlinie wird periodisch durch den Vorstand überprüft und ggf. den Entwicklungen bei Antragsvolumen bzw. Stiftungsvermögen angepasst.