Finanzierung
Die Finanzierung der Stiftung beruht auf einem anfänglichen eingebrachten Stiftungsvermögens der Stifter und einem Spendenfluss:
- Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand langfristig zu erhalten und entsprechend sicher sowie ertragreich anzulegen.
- Dem Stiftungsvermögen können weiterhin Zuwendungen zuwachsen: Zustiftungen, entsprechend benannte Spenden oder Überschüsse aus der Anlage des Stiftungsvermögens.
- Die Bildung von Rücklagen ist zulässig, soweit hierdurch die Steuerbegünstigung der Stiftung nicht beeinträchtigt wird.
- Die Erträge des Stiftungsvermögens und die ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen sind zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden.